Die internationale Interoperabilität zwischen Elektrofahrzeugdienstleistern (EVSPs) und Betreibern von Elektrofahrzeugversorgungsanlagen (EVSE-Betreiber) verlangt, dass europaweit mindestens zwei grundlegende Geschäftsobjekte eindeutig identifiziert werden: Elektrofahrzeugversorgungsanlagen (EVSE) und E-Mobility-Konten (e-MA). Zusätzlich zu diesen beiden Geschäftsobjekten wird es in einigen Ländern als notwendig erachtet, EVSE-Pools (oder auch als Bereiche bezeichnet) eindeutig zu identifizieren, um bestimmte Anwendungsfälle implementieren zu können.